die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Nahwärme- und Frischwasserstationen in Kombination mit Wärmepumpentechnik sowie entsprechendem Zubehör nebst Service an diesen Produkten (Wartung und Reparaturen).
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Maschinenbau
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Nahwärme- und Frischwasserstationen mit Wärmepumpentechnik sowie Service
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friwatech GmbH mit Sitz in Bielefeld ist beim Amtsgericht Neubrandenburg anhängig. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Michael Hinz vertreten und ist im Handelsregister des Registergerichts Neubrandenburg unter der Nummer HRB 8122 eingetragen. Am 21.08.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Die Bekanntgabe dieser Anzeige durch das Insolvenzgericht erfolgte am 25.08.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friwatech GmbH mit Sitz in Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz, hat der Insolvenzverwalter am 21.08.2026 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat am 25.08.2026 diese Anzeige zur Kenntnis genommen. …
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friwatech GmbH mit Sitz in Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz, hat der Insolvenzverwalter am 21.08.2026 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat am 25.08.2026 diese Anzeige zur Kenntnis genommen. Am 01.10.2026 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. In demselben Beschluss wurde die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO angeordnet, welche den Schlusstermin ersetzt. Die Anhörung umfasst die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen. Die Forderungen in einer Gesamthöhe von 0,00 Euro (bestritten) stehen einem Massebestand von ca. 6.713,68 Euro vor Kostenregulierung gegenüber. Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Stellungnahmen und Anträge können bis zum 24.11.2026 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg erhoben werden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde auf Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, wobei die konkreten Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle aus. Die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO werden hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 574/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Friwatech GmbH, Wupperweg 35, 33689 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 8122
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 21.08.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichke…
701 IN 574/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Friwatech GmbH, Wupperweg 35, 33689 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 8122
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 21.08.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 574/23
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In dem Insolvenzverfahren d.
Friwatech GmbH, Wupperweg 35, 33689 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 8122
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 0,00 Euro (bestritten) zu b…
701 IN 574/23
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In dem Insolvenzverfahren d.
Friwatech GmbH, Wupperweg 35, 33689 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 8122
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 0,00 Euro (bestritten) zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 6713,68 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 574/23
In dem Insolvenzverfahren d.
Friwatech GmbH, Wupperweg 35, 33689 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 8122
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung …
701 IN 574/23
In dem Insolvenzverfahren d.
Friwatech GmbH, Wupperweg 35, 33689 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 8122
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
3. Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 24.11.2026 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 0,00 Euro zu berücksichtigen (bestritten), denen ein Massebestand von ca. 6713,68 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 574/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Friwatech GmbH, Wupperweg 35, 33689 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 8122
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden fes…
701 IN 574/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Friwatech GmbH, Wupperweg 35, 33689 Bielefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hinz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 8122
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 20.08.2026 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2026
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