Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 33349
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Insolvenzprofil
Frozza Projektentwicklungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Thomastraße 43, 42289 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 33349
EUID
DER1608.HRB33349
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 238/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.05.2024
Verteilungstermin
03.12.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Projektentwicklung und Beschaffung von Objekten zur Projektentwicklung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frozza Projektentwicklungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33349, sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Nach einer anfänglichen Bekanntmachung zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einem Prüfungsstichtag zum 02.05.2024 wurde die Geschäftsführung korrigiert: Herr Rolf Paffenholz ist nun als Geschäftsführer der Schuldnerin ersichtlich. Ein weiterer Verfahrensschritt betrifft die Prüfung der angemeldeten Forderungen, wobei ein neuer Prüfungsstichtag auf den 03.0hib.2026 festgelegt ist und die Einsicht in die Forderungstabelle ab dem 03.08.2026 möglich ist. Zudem ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen von dem Insolvenzverwalter beabsichtigten Vergleich mit dem ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Daniel Christ, für den 03.12.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Köln anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 238/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33349 eingetragenen Frozza Projektentwicklungs GmbH, Leyboldstr. 60, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Christ, Leyboldstr. 60, 50968…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 238/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33349 eingetragenen Frozza Projektentwicklungs GmbH, Leyboldstr. 60, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Christ, Leyboldstr. 60, 50968 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
02.05.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 02.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 238/22
Amtsgericht Köln, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 238/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33349 eingetragenen Frozza Projektentwicklungs GmbH, Thomasstr. 43, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paffenholz, Thomastr. 43, 4…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 238/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33349 eingetragenen Frozza Projektentwicklungs GmbH, Thomasstr. 43, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paffenholz, Thomastr. 43, 42289 Wuppertal
wird der Beschluss vom 28.02.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass nicht mehr Herr Daniel Christ Geschäftsführer der Schuldnerin ist sondern Herr Rolf Paffenholz - siehe obiges Rubrum.
70a IN 238/22
Amtsgericht Köln, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 238/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33349 eingetragenen Frozza Projektentwicklungs GmbH, Thomasstr. 43, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paffenholz, Thomastr. 43, 4…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 238/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33349 eingetragenen Frozza Projektentwicklungs GmbH, Thomasstr. 43, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paffenholz, Thomastr. 43, 42289 Wuppertal
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 238/22
Amtsgericht Köln, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 238/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33349 eingetragenen Frozza Projektentwicklungs GmbH, Thomasstr. 43, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paffenholz, Thomastr. 43, 4…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 238/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33349 eingetragenen Frozza Projektentwicklungs GmbH, Thomasstr. 43, 42289 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paffenholz, Thomastr. 43, 42289 Wuppertal
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen von dem Verwalter beabsichtigten (§§ 160, 161 InsO) Vergleich mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Daniel Christ,
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 03.12.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 238/22
Amtsgericht Köln, 10.11.2025
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