Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FT-Transport, Logistik & Handel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 37689
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED2102V.HRB37689
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 761/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.10.2024 , 11:00 Uhr
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
11.08.2026
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
10.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Führung eines Transportunternehmens, einer Transportvermittlung, einer Autovermietung, An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie Online-Handel mit Produkten aller Art, mit Ausnahme von Lebensmitteln.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Spedition
Nebenbranche
Automotive & Kfz
Geschäftstätigkeit
Führung eines Transportunternehmens, Transportvermittlung, Autovermietung, An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie Online-Handel mit Produkten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Augsburg hat am 25.10.2024 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FT-Transport, Logistik & Handel GmbH entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Därr bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, was auch die Einziehung von Außenständen umfasst. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FT-Transport, Logistik & Handel GmbH wurde durch den Antrag einer Gläubigerin eingeleitet. Am 25.10.2024 hat das Amtsgericht Augsburg zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Peter Därr zum vorläufigen Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FT-Transport, Logistik & Handel GmbH wurde durch den Antrag einer Gläubigerin eingeleitet. Am 25.10.2024 hat das Amtsgericht Augsburg zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Peter Därr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden Verfügungsbeschränkungen gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO erlassen. Das Verfahren ist mangels Masse am 11.08.2026 mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg abgewiesen worden. Die mit den Beschlüssen vom 25.10.2024 und 12.08.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind ebenfalls am 11.08.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FT-Transport, Logistik & Handel GmbH wurde durch den Antrag einer Gläubigerin eingeleitet. Am 25.10.2024 hat das Amtsgericht Augsburg zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Peter Därr zum vorläufigen Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FT-Transport, Logistik & Handel GmbH wurde durch den Antrag einer Gläubigerin eingeleitet. Am 25.10.2024 hat das Amtsgericht Augsburg zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Peter Därr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden Verfügungsbeschränkungen gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO erlassen. Am 11.08.2026 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die mit Beschluss vom 25.10.2024 und 12.08.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind durch Beschluss vom 11.08.2026 aufgehoben worden. Eine weitere Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO erfolgte am 10.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 761/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
FT-Transport, Logistik & Handel GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Türkyilmaz Fadime
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3768…
Az.: IN 761/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
FT-Transport, Logistik & Handel GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Türkyilmaz Fadime
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37689
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 25.10.2024 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Peter Därr, Candidplatz 13, 81543 München, Telefon: 089/6146960, Telefax: 089/61469666, Email: mail@daerr-rechtsanwaelte.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 25.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 761/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
FT-Transport, Logistik & Handel GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Türkyilmaz Fadime
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37689
- S…
IN 761/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
FT-Transport, Logistik & Handel GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Türkyilmaz Fadime
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37689
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Yeniceri Özcan, Wittenbergplatz 2, 10781 Berlin, Gz.: Trans 12/24/160
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 761/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
FT-Transport, Logistik & Handel GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Türkyilmaz Fadime
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37689
- S…
IN 761/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
FT-Transport, Logistik & Handel GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Türkyilmaz Fadime
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37689
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Yeniceri Özcan, Wittenbergplatz 2, 10781 Berlin, Gz.: Trans 12/24/160
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 25.10.2024 und 12.08.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 761/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
FT-Transport, Logistik & Handel GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Türkyilmaz Fadime
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37689
- S…
IN 761/24
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
FT-Transport, Logistik & Handel GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Türkyilmaz Fadime
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 37689
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Yeniceri Özcan, Wittenbergplatz 2, 10781 Berlin, Gz.: Trans 12/24/160
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.09.2026
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