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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Essen hat am 02.10.2025 um 13:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FTR GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 18982, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über Gegenstände ihres Vermögens eingeschränkt; Verfügungen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, wobei die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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