Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fuchs Logistik-Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 30550
EUID
DEG1312.HRB30550
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 19/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs Logistik-Service GmbH ist die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO am 28.01.2026 angezeigt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Laboga, hat sein Amt vom 13.05.2022 bis zum 30.11.2022 ausgeühend. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Der Verwalter hat am 05.02.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, zu dem die Gläubiger eine Frist von drei Wochen ab Veröffentlichung zur Stellungnahme haben. Zudem ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen muss bis zum 27.05.2026 beim Amtsgericht Potsdam eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfa…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow
wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 27.05.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 9. April 2026, 6.60 IN 19/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow
hat der Verwalter am 05.02.206 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow
hat der Verwalter am 05.02.206 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 9. April 2026, 6.60 IN 19/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow
hat der Verwalter am 28.01.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 29. Janua…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow
hat der Verwalter am 28.01.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 29. Januar 2026, 6.60 IN 19/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
wie folgt festgesetzt:
Vergütung xx €
Auslagen xx €
Umsatzsteuer xx €
Endbetrag xx €
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 13.05.2022 bis zum 30.11.2022 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 8.630,40 €. Es war deshalb die ungekürzte Mindestvergütung festzusetzen gem. § 2 Abs. 2 InsVV (BGH, Beschluss vom 13.7.2006; AZ: IX ZB 104/05). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 19/22, Amtsgericht Potsdam, 31. Januar 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30550 P
wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüf…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30550 P
wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wurde bestimmt auf den 01.09.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 16. Juli 2026, 6.60 IN 19/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30550 P, liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsste…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30550 P, liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam - Insolvenzgericht - Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Az.: 6.60 IN 19/22, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Uneingeschränkt festgestellt wurden Forderungen in Höhe von insgesamt € 304.992,94. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von € 4.458,30 abzüglich noch zu berichtigender Masseverbindlichkeiten nach §§ 54, 55 InsO zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6.60 IN 19/22, Amtsgericht Potsdam, 16. Juli 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30550 P
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 1…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fuchs Logistik-Service GmbH, Am Fuchsbau 33 B, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Wolff, Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30550 P
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 12.202.88 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 19/22, Amtsgericht Potsdam, 16. Juli 2026
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