Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fuchs & Oelkers GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Gaustraße 34, 55116 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 47748
EUID
DET2304V.HRB47748
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 85/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.09.2024
Prüfungstermin
14.10.2024
Prüfungstermin
10.02.2025
Aufhebung
28.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel in jeder Form mit Kinderartikeln, Bekleidung und Schuhen, Deko- und Einrichtungsgegenständen, Souvenirs, Kosmetikartikeln, Pflanzen und Büchern, insbesondere durch den Betrieb von Ladenlokalen sowie über das Internet. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Eventplaner und Dekorateur sowie die Durchführung von Workshops im Bereich kreatives Gestalten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH in Mainz ist am 28.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Verfahren die Zulassung von Gläubigern nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO beschlossen. Diese Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe anzumelden. Die Prüfung der Forderungen sollte im schriftlichen Verfahren erfolgen, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 14.10.2024 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum mussten Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen bei Gericht eingehen. Zudem wurde den Gläubigern und der Schuldnerin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen des Insolvenzverwalters gegeben. Das Verfahren ist nun mit der Aufhebung aufgrund der vollzogenen Schlussverteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH ist am 28.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Teilnahme zugelassen und zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 13.09.2024 aufgefordert. Ein besonderer Prüfungstermin für d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH ist am 28.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen zur Teilnahme zugelassen und zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 13.09.2024 aufgefordert. Ein besonderer Prüfungstermin für diese Forderungen war ursprünglich auf den 14.10.2024 bestimmt, später wurde ein weiterer Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist auf den 10.02.2025 festgelegt. Das Gericht hat Gelegenheit zur Stellungnahme zu Vergütungsanträgen gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 85/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers (Geschäftsführerin), ist am 28.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist…
280 IN 85/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers (Geschäftsführerin), ist am 28.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlosse…
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 13.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: mainz@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlosse…
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlosse…
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), sind die Vergütu…
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 14.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), sind Vergütung u…
280 IN 85/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuchs & Oelkers GmbH, Gaustraße 34, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 47748), vertr. d.: 1. Franziska Veronika Fuchs, Langgasse 9, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführerin), 2. Bente Oelkers, Am Wäldchen 20, 55270 Klein-Winternheim, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.06.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 14.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.