Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fünf Gründer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heilige Geist Straße 3, 45657 Recklinghausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 795924
EUID
DEB8534.HRB795924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 654/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.05.2026 , 13:33 Uhr
Eröffnung
14.08.2026 , 09:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.09.2026
Berichtstermin
06.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Events, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Gastronomiegewerbe wie der Betrieb eines Catering Service und der Betrieb von temporären Verkaufsständen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 11.05.2026 um 13:33 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fünf Gründer GmbH, Recklinghausen, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Maximilian van Kell bestellt worden. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fünf Gründer GmbH ist am 14.08.2026 um 09:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge der Schuldnerin vom 06.07.2026 sowie eines Gläubigers vom 24.03.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.05.2026 angeordnet worden. Di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fünf Gründer GmbH ist am 14.08.2026 um 09:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge der Schuldnerin vom 06.07.2026 sowie eines Gläubigers vom 24.03.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.05.2026 angeordnet worden. Die Verfahren 80 IN 654/26 und 80 IN 301/26 sind miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Maximilian van Kell ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.11.2026. Die Unterlagen werden ab dem 09.10.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 301/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fünf Gründer GmbH, Heilige-Geist-Str. 3, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Pili, Heilige-Geist-Str. 3, 45657 Recklinghausen
ist am 11.05.2026, um 13:33 Uhr angeordnet…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 301/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fünf Gründer GmbH, Heilige-Geist-Str. 3, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Pili, Heilige-Geist-Str. 3, 45657 Recklinghausen
ist am 11.05.2026, um 13:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Reitzensteinstr. 9, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 301/26
Amtsgericht Bochum, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 654/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 795924 eingetragenen Fünf Gründer GmbH, Heilige-Geist-Str. 3, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Pili, Zehlendorfer Straße 15 , 45661 Recklinghause…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 654/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 795924 eingetragenen Fünf Gründer GmbH, Heilige-Geist-Str. 3, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marita Pili, Zehlendorfer Straße 15 , 45661 Recklinghausen
Geschäftszweig: Der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Events, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Gastronomiegewerbe.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.08.2026, um 09:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 24.03.2026 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 654/26 und 80 IN 301/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Reitzensteinstr. 9, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG Theaterplatz 8, 45127 Essen IBAN: DE60 3602 0030 0009 0419 80 BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 654/26
Bochum, 14.08.2026
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