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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Die Vermittlung von Handwerkerleistungen im Baugewerbe, Subunternehmervermittlung. Vermietung von Baugeräten und Maschinen. Umlagen Instandsetzung, Pflege sowie Hausmeisterservice und Bauberatung und der Verkauf von Photovoltaikanlagen.
Das Amtsgericht Bonn hat am 29.05.2026 um 12:14 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fugmann Bauprojekte GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17094, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Als gesetzlich vertretener Geschäftsführer ist Herr Tobias Fugmann benannt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Steuerberater Thomas Steger aus Sankt Augustin bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot an die Schuldnerin auferlegt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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