Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fun Areas GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Nordfelder Reihe 19, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 206206
EUID
DEP2305.HRA206206
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
906 IN 603/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Bertastraße 10, 30159 Hannover
Telefon
0511 475339-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.12.2023 , 09:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.02.2024
Prüfungstermin
12.03.2024
Prüfungstermin
13.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun Areas GmbH & Co. KG ist am 29.12.2023 um 09:18 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist auf den 12.03.2024 festgelegt worden. Am 08.01.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 13.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 603/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun Areas GmbH & Co. KG, Nordfelder Reihe 19, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 206206), vertr. d.: 1. Fun Areas Deutschland GmbH, Lohweg 2, 30559 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manuel Wunstorf, Hannover, (Geschäftsfüh…
906 IN 603/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun Areas GmbH & Co. KG, Nordfelder Reihe 19, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 206206), vertr. d.: 1. Fun Areas Deutschland GmbH, Lohweg 2, 30559 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manuel Wunstorf, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 603/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun Areas GmbH & Co. KG, Nordfelder Reihe 19, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 206206), vertr. d.: 1. Fun Areas Deutschland GmbH, Lohweg 2, 30559 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manuel Wunstorf, Hannover, (Geschäftsfüh…
906 IN 603/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fun Areas GmbH & Co. KG, Nordfelder Reihe 19, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 206206), vertr. d.: 1. Fun Areas Deutschland GmbH, Lohweg 2, 30559 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manuel Wunstorf, Hannover, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 08.01.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 603/23 - 6 -: Über das Vermögen der Fun Areas GmbH & Co. KG, Nordfelder Reihe 19, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 206206), vertr. d.: 1. Fun Areas Deutschland GmbH, Lohweg 2, 30559 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manuel Wunstorf, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 29.12.2023 um…
906 IN 603/23 - 6 -: Über das Vermögen der Fun Areas GmbH & Co. KG, Nordfelder Reihe 19, 30159 Hannover (AG Hannover, HRA 206206), vertr. d.: 1. Fun Areas Deutschland GmbH, Lohweg 2, 30559 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Manuel Wunstorf, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 29.12.2023 um 09:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 475339-0, Fax: 0511 475339-9, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.02.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.03.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.02.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.03.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.01.2024
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