Gegenstand des Unternehmens ist der Im- und Export und der Handel mit Tee, Teefiltern sowie Zubehör zur Teezubereitung und zum Teekonsum einschließlich aller Hilfsgeschäfte zu diesen Gesellschaftsgegenstand. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH sind verschiedene gerichtliche Beschlüsse ergangen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz ist bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütungen und Auslagen für die Gläubigerausschussmitglieder Karin Beseler, Peter Andreas von Kruse und Uwe Jacobi sowie die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemelermdeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 20.05.2026 bestimmt ist. Zudem wurden die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Verfahren zugelassen; deren Forderungen sind bis zum 29.09.2025 anzumelden. Ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin, der Insolvenzgläubiger und der Mitglieder des Gläubigerausschusses war für den 19.02.2025 angesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH ist anhängig. Am 06.09.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Karina Schwarz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Im weiteren Verlauf wurden Vergütungen für das Gläubigerausschussmitglied Karin Beseler sowie …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH ist anhängig. Am 06.09.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Karina Schwarz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Im weiteren Verlauf wurden Vergütungen für das Gläubigerausschussmitglied Karin Beseler sowie für Peter Andreas von Kruse und Uwe Jacobi festgesetzt. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wurde aufgehoben, stattdessen wird ein Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag bestimmt. Forderungen nachrangiger Gläubiger mussten bis zum 29.09.2025 angemeldet werden; der entsprechende Prüfungstermin ist auf den 03.11.2025 festgelegt. Zudem wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag hierfür auf den 20.05.2026 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Karin Beseler festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2,…
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Karin Beseler festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.02.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Karin Beseler die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 115,00 EUR zugrunde.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schrif…
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgese…
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 120,9 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.557.359,82 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 30,9 % für die Unternehmensfortführung insbesondere vor dem Hintergrund der durchgeführten Vergleichsberechnung, 15 % für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sowie 75 % für die im Rahmen der Sanierungsbemühungen entfalteten Tätigkeiten sind angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag,…
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu dem Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin entspricht, wird auf den 19.02.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Peter Andreas von Kruse festgesetzt worden.…
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Peter Andreas von Kruse festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Peter Andreas von Kruse die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme a…
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 29.09.2025 bei der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 475339-0, Fax: 0511 475339-9, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Uwe Jacobi festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64…
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Uwe Jacobi festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist am 06.09.2024 um 11:32 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeo…
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), ist am 06.09.2024 um 11:32 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 475339-0, Fax: 0511 475339-9, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.09.2024
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Originalbekanntmachung
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909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schrif…
909 IN 518/24 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tea Goetz GmbH, Kabelkamp 11, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 54835), vertr. d.: Christoph Götz, Sperlingsweg 4, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 29.06.2026
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