Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fundamental Bauträgergesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 37123
EUID
DEG1312.HRB37123
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
24.09.2024
Gutachtenerstellung
17.12.2024
Beschluss
20.12.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fundamental Bauträgergesellschaft mbH ist mangels Masse abgewiesen worden. Der am 24.09.2024 bei Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde zurückgewiesen, da das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vom 17.12.2024 sowie darauf, dass kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt wurde. Der Wert der Aktivmasse wird auf EUR 0,00 festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner. Gegen den Beschluss ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren
Fundamental Bauträgergesellschaft mbH, Meiereifeld 2 b, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführerin Lars Jürgen Jäger
wird der am 24.09.2024 bei Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten…
In dem Insolvenzverfahren
Fundamental Bauträgergesellschaft mbH, Meiereifeld 2 b, 14532 Kleinmachnow, vertreten durch den Geschäftsführerin Lars Jürgen Jäger
wird der am 24.09.2024 bei Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
Der Wert der Aktivmasse wird festgesetzt auf EUR 0,00.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1, § 25 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei dem Schuldner zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vom 17.12.2024.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58 Abs. 2, 23 GKG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 1, 6 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter WWW.INSOLVENZBEKANNTMACHUNGEN.DE erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Potsdam, den 20. Dezember 2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.