Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Fußbodenverlegearbeiten und Handel mit Baumaterialien. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fußbodenverlegedienst Stein & Rufer GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Rostock. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 16.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.04.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail abgegeben werden, sondern nur durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Forderungen, gegen die bis zum 16.04.2026 kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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