Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FutureAD Neue Medien Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 206928
EUID
DEP2716.HRB206928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 76/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
24.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FutureAD Neue Medien Beteiligungs GmbH ist am 24.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde vom Amtsgericht Verden (Aller) gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 76/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FutureAD Neue Medien Beteiligungs GmbH, geb. am 10.03.1981, Pappelweg 15, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRB 206928), vertr. d.: Andreas Rothermund, Pappelweg 15, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahr…
11 IN 76/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FutureAD Neue Medien Beteiligungs GmbH, geb. am 10.03.1981, Pappelweg 15, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRB 206928), vertr. d.: Andreas Rothermund, Pappelweg 15, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Verden (Aller) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 24.09.2026
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