Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 23292
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Insolvenzprofil
Futurehaus 1. Innenausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23292
EUID
DET2101V.HRB23292
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 58/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
08.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Futurehaus 1. Innenausbau GmbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 58/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Futurehaus 1. Innenausbau GmbH, Otto-Meffert-Straße 4, 55543 Bad Kreuznach, vertr. d. Jasmin Konrath als Geschäftsführerin der FUTUREhaus Beteiligungs GmbH (AG Bad Kreuznach, HRB 23292), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2024…
3 IN 58/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Futurehaus 1. Innenausbau GmbH, Otto-Meffert-Straße 4, 55543 Bad Kreuznach, vertr. d. Jasmin Konrath als Geschäftsführerin der FUTUREhaus Beteiligungs GmbH (AG Bad Kreuznach, HRB 23292), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 08.10.2024
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