Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 788027
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Insolvenzprofil
G & G Elektrotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ostendstraße 54, 74193 Schwaigern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 788027
EUID
DEB8534.HRB788027
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
397/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Bekanntmachung der Entscheidung
08.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
a) der Einbau von Rinnen-und Kabeltrassen, b) die Kabelverlegung, c) K & X-Gebäudesysteme, d) Daten-und Netzwerktechnik, e) Antennentechnik, f) Einbau von PV-Anlagen, sowie der damit zusammenhängende Kundendienst, Service und Wartung, die Planung und Beratung sowie der Handel mit den entsprechenden Bauteilen und auch von Kfz-Teilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der G & G Elektrotechnik GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Liquidatoren Katarzyna Schimlek und Grzegorz Zglinicki. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart mit der Registernummer HRB 788027. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Das zuständige Gericht für die Beschwerde ist das Amtsgericht Heilbronn.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 397/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
G & G Elektrotechnik GmbH, Ostendstraße 54, 74193 Schwaigern, vertreten durch die Liquidatoren Katarzyna Schimlek und Grzegorz Zglinicki
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 788027
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanw…
30 IN 397/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
G & G Elektrotechnik GmbH, Ostendstraße 54, 74193 Schwaigern, vertreten durch die Liquidatoren Katarzyna Schimlek und Grzegorz Zglinicki
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 788027
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Fichter & Kollegen, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn, Gz.: 413/25 F20 md
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 08.07.2026
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