Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G & G Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Seiferitzer Schulweg 12, 08393 Meerane
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 32297
EUID
DEU1206.HRB32297
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 322/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt
Kanzlei
Feigl & Rothamel
Adresse
Hansering 5, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345 2138600
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
20.05.2025 , 16:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.07.2025
Widerspruchsfrist
20.08.2025
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
12.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und deren Geschäftsführung, insbesondere der RGENAU INDUSTRIES GmbH & Co KG (HRA 7465 AG Chemnitz)
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & G Verwaltungs GmbH ist am 20.05.2025 um 16:45 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Der Geschäftsführer Rico Genau vertritt die Schuldnerin, deren Geschäftszweig der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie deren Geschäftsführung ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Hohmann bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 09.07.2025. Es wird auf den Berichtstermin verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 20.08.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Am 12.09.2025 ist Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt von der Kanzlei Feigl & Rothamel zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden. Dieser ist beauftragt, anstelle des Insolvenzverwalters die nach der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin feststellen zu lassen. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 322/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & G Verwaltungs GmbH, Seiferitzer Schulweg 12, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32297
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Genau
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Bet…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 322/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & G Verwaltungs GmbH, Seiferitzer Schulweg 12, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32297
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Genau
Geschäftszweig: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und deren Geschäftsführung
- wurde am 20.05.2025 um 16:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Tobias Hohmann, Leipziger Straße 56, 09113 Chemnitz, Email geschäftlich: chemnitz@feigl.biz Telefon geschäftlich: 0371 38033660 Telefax: 0371 38033669
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 20.08.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 322/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & G Verwaltungs GmbH, Seiferitzer Schulweg 12, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32297
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Genau
ergeht am 12.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Zum Sonde…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 322/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & G Verwaltungs GmbH, Seiferitzer Schulweg 12, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32297
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Genau
ergeht am 12.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Nick Marquardt
Feigl & Rothamel
Hansering 5
06108 Halle (Saale)
Telefax: 0345 21386099
Telefon geschäftlich: 0345 2138600
Email geschäftlich: halle@feigl.biz
Email geschäftlich: leipzig.feigl@biz
Telefax: 0341 39285559
Telefon geschäftlich: 0341 39285550
bestellt.
2. Der Sonderinsolvenzverwalter wird beauftragt:
Anstelle des Insolvenzverwalters die nachfolgend aufgeführten, zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen.
Gläubigerbezeichnung
Tabelle Blatt Nr.:
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
1
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
2
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
3
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
4
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
5
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
6
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
7
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
8
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
9
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
10
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
11
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
12
Rechtsanwälte Tobias Hohmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der RGenau Medical GmbH & Co. KG Leipziger Straße 56 09113 Chemnitz
13
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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