Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G. Matthies GmbH Gardinenkonfektion
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Falkensteiner Straße 20, 08223 Grünbach
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 8293
EUID
DEU1206.HRB8293
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
408 IN 342/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schenk
Termine & Fristen
Beschlussdatum
31.03.2026
Widerspruchsfrist Ende
22.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verarbeitung und Konfektion von Heimtextilien aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Matthies GmbH Gardinenkonfektion ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Das Gericht hat am 31.03.2026 gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 22.05.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Andreas Schenk zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen; eine Benachrichtigung über das Ergebnis erfolgt nicht für festgestellte Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 342/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Matthies GmbH Gardinenkonfektion, Falkensteiner Straße 20, 08223 Grünbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8293
vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Gisela Ehrhardt
vertreten durch die Geschäftsfü…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 342/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Matthies GmbH Gardinenkonfektion, Falkensteiner Straße 20, 08223 Grünbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8293
vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Gisela Ehrhardt
vertreten durch die Geschäftsführerin Ingrid Gisela Matthies
ergeht am 31.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.05.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Andreas Schenk, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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