Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ABT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hauptstraße 78, 09618 Großhartmannsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 33822
EUID
DEU1206.HRB33822
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
205 IN 791/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Maik Uhlig
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
14.04.2026
Berichtigung Beschluss
27.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Abbruch und Entkernungsarbeiten ohne Eingriff in die Statik; Transporte bis 3,5 Tonnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABT GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Chemnitz. Im Verfahren wurde zunächst mit Beschluss vom 14.04.2026 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dieser Beschluss wurde später durch Beschluss vom 27.04.2026 berichtigt. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer Maik Uhlig vertreten. Gegen die Entscheidungen steht den Beteiligten eine sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu, die beim Amtsgericht Chemnitz eingelegt werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 205 IN 791/25
der ABT GmbH, vertr.d.d. GF Hauptstraße 78, 09618 Großhartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33822
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Uhlig
wurde mit Beschluss vom 14.04.2026 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Recht…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 205 IN 791/25
der ABT GmbH, vertr.d.d. GF Hauptstraße 78, 09618 Großhartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33822
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Uhlig
wurde mit Beschluss vom 14.04.2026 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der ABT GmbH, vertr.d.d. GF Hauptstraße 78, 09618 Großhartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33822
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Uhlig
wurde der Beschluss vom 14.04.2026 zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen I…
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der ABT GmbH, vertr.d.d. GF Hauptstraße 78, 09618 Großhartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33822
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Uhlig
wurde der Beschluss vom 14.04.2026 zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Beschluss vom 27.04.2026 berichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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