Erbringen - von Verkehrsleistungen zur Beförderung von Gütern, insbesondere auf dem Gebiet des Straßenfern- und Nahverkehrs, - von Logistikleistungen aller Art, insbesondere Transport-, Speditions-, Fracht- und Lagerleistungen sowie - von Beratungs- und Dienstleistungen aller Art, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Logistik
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & R Logistik GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim F. Gätcke hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, die auf Basis einer Berechnungsmasse von 288.305,81 Euro sowie eines Zuschlags von 35 % aufgrund von Sonderaufgaben und obstruktiven Verhaltens des Geschäftsführers bemessen wurde. Das Gericht hat die Vergütung festgesetzt und dem Verwalter gestattet, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der Verwalter hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 231.066,12 Euro (abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten) vorliegt, während Insolvenzforderungen in Höhe von 417.532,69 Euro zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 03.09.2024 bestimmt. Dieser Termin dient der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 19/19.:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 205885),
vertreten durch:
Manuel Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Schütt, Alte Dorfstr…
35 IN 19/19.:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 205885),
vertreten durch:
Manuel Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Schütt, Alte Dorfstraße 11, 31234 Edemissen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV) - ermäßigter Betrag
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen für übertragene Zustellungen
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Hohenzollernstr. 48, 30161 Hannover, Tel.: 0511/54558485, Fax: 0511/54558490, E-Mail: mail@gsd-law.de, Internet: mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Nach der Vorschrift der §§ 63, 64, 65 InsO hat der Insolvenzverwalter einen gesetzlichen Anspruch auf Festsetzung der angemessenen Vergütung, deren Bemessung sich aus §§ 1 ff. InsVV ergibt. Der Insolvenzverwalter erhält hiernach eine sich an der Insolvenzmasse orientierende Staffelvergütung.
Die Berechnungsmasse beträgt 288.305,81 Euro.
Aufgrund von Sonderaufgaben und des obstruktiven Verhaltens des Schuldner -Geschäftsführers wird ein Zuschlag in Höhe von 35% bewilligt
Die beantragten Auslagen und Zustellungskosten waren gemäß §§ 4, 8 InsVV zu gewähren.
Die beantragte Auslagenpauschale war gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zu gewähren.
Zusätzlich zu den festgesetzten Beträgen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der von dem Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer von derzeit 19 % zu bewilligen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 19/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 205885), vertr. d.: Manuel Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der …
35 IN 19/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 205885), vertr. d.: Manuel Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim F. Gätcke, Hohenzollernstr. 48, 30161 Hannover, Tel.: 0511/54558485, Fax: 0511/54558490, E-Mail: mail@gsd-law.de, Internet: mail@gaetcke-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 231.066,12 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 417.532,69 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 19/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 205885), vertr. d.: Manuel Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 …
35 IN 19/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & R Logistik GmbH vertr. d. d. GF, Große Straße 23, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 205885), vertr. d.: Manuel Rodriguez Cabello, Große Straße 23, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf: 03.09.2024.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 17.07.2024
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