Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G. u. F. Strenger GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 20994
EUID
DER1608.HRA20994
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 254/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dominique Schulz
Adresse
Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal
Telefon
0202 69 57 49-52
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
02.12.2025
Eröffnung
04.03.2026 , 21:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.04.2026
Niederschrift der Unterlagen
27.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 04.03.2026 um 21:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. u. F. Strenger GmbH & Co. KG eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin, der am 02.12.2025 bei Gericht eingegangen war. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dominique Schulz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Beteiligten werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen und Leistungen nur noch an die Insolvenzverwalterin zu erbringen. Die Unterlagen werden spätestens ab dem 27.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 254/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20994 eingetragenen G. u. F. Strenger GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 9, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin G. u. F. Strenger GmbH, Carl-Ze…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 254/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20994 eingetragenen G. u. F. Strenger GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 9, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin G. u. F. Strenger GmbH, Carl-Zeiss-Str. 9, 42579 Heiligenhaus, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Strenger, Spindecksfeld 33, 40883 Ratingen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.03.2026, um 21:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bismarckstraße 19, 42115 Wuppertal, Telefon: 0202 69 57 49-52, Fax: 0202 69574957.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
werden spätestens ab dem 27.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A298 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 254/25
Wuppertal, 04.03.2026
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