Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 12818
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gabelstapler Kalbus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wallstraße 125, 45770 Marl
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 12818
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2507.HRB12818
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 214/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.08.2026 , 10:52 Uhr
Eröffnung
07.10.2026 , 10:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.11.2026
Einsicht Forderungstabelle
18.11.2026
Prüfungstermin
30.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Gabelstaplern und Hebegeräten sowie deren Reparatur.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Großhandel
Geschäftstätigkeit
Handel mit Gabelstaplern und Hebegeräten sowie deren Reparatur
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 10.08.2026 um 10:52 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gabelstapler Kalbus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12818, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin wird gesetzlich durch Geschäftsführer Andreas Kalbus vertreten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer bestellt. Über die Gegenstände des Vermögens der Schuldnerin können nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügt werden. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an diese zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gabelstapler Kalbus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12818, ist am 10.08.2026 um 10:52 Uhr durch das Amtsgericht Essen angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer bestellt worden. Verfü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gabelstapler Kalbus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12818, ist am 10.08.2026 um 10:52 Uhr durch das Amtsgericht Essen angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Am 07.10.2026 um 10:46 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.08.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.11.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 18.11.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 214/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12818 eingetragenen Gabelstapler Kalbus GmbH, Wallstraße 125, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kalbus, Hegenhoff 15…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 214/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12818 eingetragenen Gabelstapler Kalbus GmbH, Wallstraße 125, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kalbus, Hegenhoff 15b, 45721 Haltern am See
Geschäftszweig: Handel mit Gabelstaplern und Hebegeräten sowie deren Reparatur
ist am 10.08.2026, um 10:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 214/26
Amtsgericht Essen, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 214/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12818 eingetragenen Gabelstapler Kalbus GmbH, Wallstraße 125, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kalbus, Hegenhoff 15b, 45721 Haltern am See
Geschäftszwe…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 214/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12818 eingetragenen Gabelstapler Kalbus GmbH, Wallstraße 125, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kalbus, Hegenhoff 15b, 45721 Haltern am See
Geschäftszweig: Handel mit Gabelstaplern und Hebegeräten sowie deren Reparatur
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.10.2026, um 10:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.08.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.11.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 18.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 214/26
Essen, 07.10.2026
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