Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gala Ges. f. d. Adoption von Altlasten mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bismarckstraße 40A, 40822 Mettmann
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 31673
EUID
DER1608.HRB31673
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 48/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Wolfgang August Sandkuhl
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 13, 40210 Düsseldorf
Termine & Fristen
Fristende Kostenvorschuss
05.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Bearbeitung, Entsorgung und Ablagerung von Rückständen (Werkstoffen und Abfällen) aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gala Gesellschaft für die Adoption von Altlasten mbH
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 48/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31673 eingetragenen Gala Gesellschaft für die Adoption von Altlasten mbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Wolfgang August Sandkuhl, Friedrich-Ebert-S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 48/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31673 eingetragenen Gala Gesellschaft für die Adoption von Altlasten mbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Wolfgang August Sandkuhl, Friedrich-Ebert-Straße 13, 40210 Düsseldorf
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A296 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A296 eingesehen werden.
505 IN 48/22
Amtsgericht Wuppertal, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 48/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31673 eingetragenen Gala Ges. f. d. Adoption von Altlasten mbH, Bismarckstr. 40 a, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Augus…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 48/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31673 eingetragenen Gala Ges. f. d. Adoption von Altlasten mbH, Bismarckstr. 40 a, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang August Sandkuhl, Friedrich-Ebert-Straße 13, 40210 Düsseldorf
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 05.11.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 600,00 EUR bei der Zahlstelle Wuppertal, IBAN DE40370100500011406502 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A296 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 48/22
Amtsgericht Wuppertal, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 48/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31673 eingetragenen Gala Gesellschaft für die Adoption von Altlasten mbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Wolfgang August Sandkuhl, Friedrich-Eber…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 48/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31673 eingetragenen Gala Gesellschaft für die Adoption von Altlasten mbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Wolfgang August Sandkuhl, Friedrich-Ebert-Straße 13, 40210 Düsseldorf
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 114.570,64 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A296 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
505 IN 48/22
Amtsgericht Wuppertal, 19.09.2025
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