Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Marktplatz 1, 87757 Kirchheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 16057
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED2505V.HRB16057
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 139/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Gabriele Czech
Adresse
Spicherer Straße 26, 86157 Augsburg
Termine & Fristen
Fristende Einspruch/Einwendung
11.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Förderung von Musikern und anderen Künstlern, die Durchführung von Veranstaltungen, die Organisation von Konzerten, Theatern, Ausstellungen, Konferenzen, Festivals und Wettbewerben, das Management von Künstlern sowie die Durchführung von Seminaren und Kursen, die Konzert- und Veranstaltungslogistik, Musik- und Videoaufnahmen, die Musik- und Videoproduktion, die Werbung und Werbungsdesign, das Catering, das Plakatieren, das Webdesign, der Partituren- und Instrumentenverkauf und der Verkauf von Medien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Subbranche
Veranstalter
Nebenbranche
Medien, Werbung & Marketing
Geschäftstätigkeit
Organisation und Durchführung von Konzerten, Theatern und Festivals sowie Künstlermanagement und Produktion von Musik- und Videoinhalten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH ist eröffnet. Die Rechtsanwältin Gabriele Czech ist als Insolvenzverwalterin bestellt und ihre Vergütung wurde festgesetzt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 13.941,09 EUR steht ein Betrag von 2.695,73 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände einzureichen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 139/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH, Marktplatz…
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 139/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH, Marktplatz 1, 87757 Kirchheim, vertreten durch den Liquidator Gutierrez Vicioso Mario Alberto
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16057
- Schuldnerin -
Die Vergütung der Rechtsanwältin Gabriele Czech, Spicherer Straße 26, 86157 Augsburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin wurde festgesetzt.
Gründe
Es ist die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 10 % festzusetzen. Der Zuschlag ist durch eine Vielzahl von Ermittlungen von möglichen Massegegenständen gerechtfertigt. Die Ermittlungen führten meist nicht zu einer Massemehrung. Abschlagstatbestände sind nicht ersichtlich. Es ist antragsgemäß festzusetzen.
Das Verfahren entspricht in der Gesamtschau einem Normalverfahren mit erhöhtem Aufwand.
Angabe der Berechnungsgrundlage für die Veröffentlichung: 15.752,05 €
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 139/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH, Marktplatz 1, 87757 Kirchheim, vertreten durch den Liquidator Gutierrez Vicioso Mario Alberto
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16057
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in…
1 IN 139/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH, Marktplatz 1, 87757 Kirchheim, vertreten durch den Liquidator Gutierrez Vicioso Mario Alberto
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16057
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 13.941,09 EUR steht ein Betrag von 2.695,73 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 139/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH, Marktplatz 1, 87757 Kirchheim, vertreten durch den Liquidator Gutierrez Vicioso Mario Alberto
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16057
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermin…
1 IN 139/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GALAX MUSIC FUGGER DE ARAGON GmbH, Marktplatz 1, 87757 Kirchheim, vertreten durch den Liquidator Gutierrez Vicioso Mario Alberto
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16057
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 11.09.2026
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