Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gantke Akademie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Europaplatz 8, 44269 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 34879
Stammkapital
25.100,00 EUR
EUID
DER2402.HRB34879
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 73/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.08.2026 , 09:48 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 08:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.11.2026
Berichtstermin
24.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausbildung von ganzheitlichen Behandlungen und Körperarbeit.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Bildung & Forschung
Subbranche
Weiterbildung
Geschäftstätigkeit
Ausbildung in ganzheitlichen Behandlungen und Körperarbeit
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 03.08.2026 um 09:48 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gantke Akademie GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34879, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft betreibt die Ausbildung von ganzheitlichen Behandlungen und Körperarbeit. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marco Kuhlmann bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gantke Akademie GmbH ist am 01.10.2026 um 08:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Antrag der Schuldnerin vom 29.07.2026. Zuvor waren bereits am 03.08.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Marco Kuh…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gantke Akademie GmbH ist am 01.10.2026 um 08:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Antrag der Schuldnerin vom 29.07.2026. Zuvor waren bereits am 03.08.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Marco Kuhlmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt Marco Kuhlmann als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 26.11.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.12.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger Stellungnahmen einreichen. Der Insolvenzverwalter hat beantragt, zur Zustimmung der Gläubigerversammlung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen ermittelt zu werden, insbesondere zum Abschluss eines geplanten Unternehmenskaufvertrags mit Herrn Robert Gantke für einen Gesamtkaufpreis von 5.500,00 €. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 07.12.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 73/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34879 eingetragenen Gantke Akademie GmbH, Europaplatz 8, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz Robert Gantke, Sölder Kirc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 73/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34879 eingetragenen Gantke Akademie GmbH, Europaplatz 8, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz Robert Gantke, Sölder Kirchweg 61, 44287 Dortmund
Geschäftszweig: Ausbildung von ganzheitlichen Behandlungen und Körperarbeit.
ist am 03.08.2026, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
251 IN 73/26
Amtsgericht Dortmund, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 73/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34879 eingetragenen Gantke Akademie GmbH, Europaplatz 8, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz Robert Gantke, Sölder Kirchweg 61, 44287 Dortmund
Geschäftszwe…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 73/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34879 eingetragenen Gantke Akademie GmbH, Europaplatz 8, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz Robert Gantke, Sölder Kirchweg 61, 44287 Dortmund
Geschäftszweig: Ausbildung von ganzheitlichen Behandlungen und Körperarbeit.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 08:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
Der Insolvenzverwalter wird zum Abschluss des geplanten Unternehmenskaufvertrages mit Herrn Robert Gantke zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 5.500,00 € ermächtigt. Herrn Gantke soll Gelegenheit eingeräumt werden, den Kaufpreis in zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Raten zu je 2.750,00 € - beginnend zum 15.10.2026 - auf das Insolvenz-Sonderkonto zu bezahlen.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
251 IN 73/26
Amtsgericht Dortmund, 01.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.