Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(1) a) die Übernahme von Dienstleistungen im Bereich Outsourcing. b) Service, Dienstleistungen und Unternehmensbetreuung, c) der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken, d) Erwerb Rechte Dritter, e) gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz -AÜG-, f) Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen früher Hilfen, insbesondere der Eingliederungshilfe für Behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder gemäß SGB IX (Bundes-Teilhabe-Gesetz) und der Frühförderverordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch ambulante und mobile Angebote für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf zum Zweck der Erziehung, Bildung und Inklusion. Entsprechend der Bedürfnisse werden Angebote entwickelt, um Kindern und Erwachsenen sowie sozialen Einrichtungen breite Angebote, im Sinne des Inklusionsgedankens des BTHG, die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, g) Personal- und Business-Coaching im Rahmen von Einzel- oder Gruppencoachings, Seminaren, oder Workshops. Coaching ist in diesem Zusammenhang definiert als individuelle und kontextbezogene Lebensberatung. Dabei werden Probleme, Ziele, Visionen und Ressourcen geklärt, persönliches Feedback gegeben, Bewältigungs- und Umsetzungsstrategien erarbeitet und trainiert. (2) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmungen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garant für Dienstleistung & Organisation GmbH (GDO GmbH) wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 574/23 behandelt. Am 18.03.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.08.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
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