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Insolvenzprofil
Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hochstraße 45, 47929 Grefrath
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 19164
EUID
DER1402.HRB19164
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
95 IN 11/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Garten- und Landschaftsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle. Zudem hat der Verwalter die Festsetzung der vorläufigen Insolvenzverwalter-Vergütung beantragt, wogegen innerhalb einer Woche Stellung genommen werden kann. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 17.03.2026 festgelegt wurde. Zudem hat der Verwalter die Festse…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 17.03.2026 festgelegt wurde. Zudem hat der Verwalter die Festsetzung der vorläufigen Insolvenzverwalter-Vergütung beantragt. Das Gericht hat daraufhin die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin gemäß §§ 21, 63, 64 InsO festgesetzt. Gegen diese Festsetzung steht der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung eine Frist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 19164 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 45, 47929 Grefrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Helmut …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 19164 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 45, 47929 Grefrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Helmut Doußier, Hochstraße 45 , 47929 Grefrath
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 11/23
Amtsgericht Krefeld, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 19164 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 45, 47929 Grefrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Helmut …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 19164 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 45, 47929 Grefrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Helmut Doußier, Hochstraße 45 , 47929 Grefrath
hat der Verwalter die Festsetzung der vorläufigen Insolvenzverwalter-Vergütung beantragt.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Woche.
95 IN 11/23
Amtsgericht Krefeld, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 19164 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 45, 47929 Grefrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Helmut …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 11/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 19164 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Doussier UG (haftungsbeschränkt), Hochstraße 45, 47929 Grefrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Helmut Doußier, Hochstraße 45 , 47929 Grefrath
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 eingesehen werden.
95 IN 11/23
Amtsgericht Krefeld, 07.07.2026
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