Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 16774
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Insolvenzprofil
ZSL International Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Landwehr 19, 41334 Nettetal
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 16774
EUID
DER1402.HRB16774
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 39/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Andreas Wiencek
Adresse
Kindter Str. 2 A, 41334 Nettetal
Termine & Fristen
Festsetzung Verwaltervergütung
29.07.2024
Anordnung schriftliche Prüfung
11.02.2026
Aufhebung
03.03.2026
Prüfungstermin
11.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Getränken aller Art, das Betreiben eines Zoll- und Steuerlagers für Bier und Wein und die Erbringung sonstiger damit verbundener zoll- und steuerrelevanter Leistungen sowie die damit verbundenen Transportleistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel von und mit Lebensmitteln aller Art, insbesondere regionaler polnischer Produkte, sowie Consulting zum In- und Export von Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZSL International Logistics GmbH ist anhängig. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 29.07.2024 festgesetzt wurden. Gegen diese Festsetzung bestand die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde oder Erinnerung innerhalb von zwei Wochen. Am 11.02.2026 wurde angeordnet, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Mit Beschluss vom 03.03.2026 ist der Beschluss vom 11.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 39/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16774 eingetragenen ZSL International Logistics GmbH, An der Landwehr 19, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wiencek, Kindter Str…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 39/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16774 eingetragenen ZSL International Logistics GmbH, An der Landwehr 19, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wiencek, Kindter Str. 2 A, 41334 Nettetal
wird der Beschluss vom 11.02.2026 aufgehoben, § 4 InsO i.V.m. § 319 ZPO.
90 IN 39/22
Amtsgericht Krefeld, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 39/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16774 eingetragenen ZSL International Logistics GmbH, An der Landwehr 19, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wiencek, Kindter Str…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 39/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16774 eingetragenen ZSL International Logistics GmbH, An der Landwehr 19, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wiencek, Kindter Str. 2 A, 41334 Nettetal
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 47 niedergelegt.
90 IN 39/22
Amtsgericht Krefeld, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 39/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16774 eingetragenen ZSL International Logistics GmbH, An der Landwehr 19, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wiencek, Kindter Str…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 39/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16774 eingetragenen ZSL International Logistics GmbH, An der Landwehr 19, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Wiencek, Kindter Str. 2 A, 41334 Nettetal
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 eingesehen werden.
90 IN 39/22
Amtsgericht Krefeld, 29.07.2024
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