Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 769953
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gartenbau Schloz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 769953
EUID
DEB8534.HRB769953
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 515/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
03.06.2024
Widerspruchsfrist
03.06.2024
Forderungsanmeldefrist
12.01.2026
Widerspruchsfrist
12.01.2026
Einstellung
29.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb, Verkauf und sämtliche Dienstleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenbau Schloz GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Insolvenzverwalter Olaf Spiekermann hat die Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 16.776,43 EUR zugrunde liegt. Die Vergütung sowie die Auslagen wurden bereits festgesetzt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Erörterung des Abschlusses. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Hierbei werden die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Einwendungen gegen die beabsichtigende Einstellung des Verfahrens behandelt. Die Frist für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens endet am 12.01.2026. Es sind Masseverbindlichkeiten in Höhe von 18.864,15 EUR gemäß Verzeichnis der Massegläubiger zu berücksichtigen, während eine verfügbare Verteilungsmasse von 9.760,13 EUR (abzüglich Kosten und Vergütung) besteht.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenbau Schloz GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das für das Verfahren zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Ludwigsburg. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenbau Schloz GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das für das Verfahren zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Ludwigsburg. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Gerichts festgesetzt wurden. Die Festsetzung der Regelvergütung basierte auf einer Berechnungsmasse von 16.776,43 EUR. Es wurde eine Verteilungsmasse in Höhe von 9.760,13 EUR ermittelt, abzüglich Gerichtskosten und Verwalterkosten. Den Massegläubigern stehen Masseverbindlichkeiten in Höhe von 18.864,15 EUR gegenüber. Da die verfügbare Masse die Verbindlichkeiten nicht deckt, erfolgt an die Insolvenzgläubiger keine Zahlung. Das Verfahren ist nach Durchführung der Verteilung wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnliche…
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 22.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
__…
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 16.776,43 EUR zugrunde. Es werden weder Zu- noch Abschläge geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30 % der Regelvergütung sowie Zustellauslagen für 12 Zustellungen zu je 3,50 EUR zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 04.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Edith Schloz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Inso…
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Edith Schloz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Calwer Straße 23, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.06.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 16.776,43 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Edith Schloz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 Ins…
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Edith Schloz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.01.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 9.760,13 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 18.864,15 € Masseverbindlichkeiten gemäß Verzeichnis der Massegläubiger gem. § 53 InsO.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Edith Schloz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Durchführung der Verte…
3 IN 515/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gartenbau Schloz GmbH, Torgasse 5, 74385 Pleidelsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Edith Schloz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769953
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Durchführung der Verteilung gemäß § 209 InsO wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
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