Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gasthof Großdobritz UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 40787
EUID
DEU1104.HRB40787
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533 IN 1508/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Rudolph
Adresse
Bernhardstraße 35, 01187 Dresden
Telefon
0351 31212760
E-Mail
Termine & Fristen
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
14.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gasthof Großdobritz UG (haftungsbeschränkt) ist am 19.11.2024 um 15:10 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marco Rudolph bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 02.01.2025. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 14.02.2025 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1508/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gasthof Großdobritz UG (haftungsbeschränkt), Dresdner Straße 2, 01689 Niederau, Amtsgericht Dresden , HRB 40787
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Mikat
- wurde am 19.11.2024 um 15:10 Uhr das Insolv…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1508/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gasthof Großdobritz UG (haftungsbeschränkt), Dresdner Straße 2, 01689 Niederau, Amtsgericht Dresden , HRB 40787
vertreten durch den Geschäftsführer Rene Mikat
- wurde am 19.11.2024 um 15:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Marco Rudolph, Bernhardstraße 35, 01187 Dresden, Telefax: 0351 31212761 Telefon geschäftlich: 0351 31212760 Email geschäftlich: info@wittmann-rae.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.01.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 14.02.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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