Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 750598
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gastro AT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
H 3, 3, 68159 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 750598
EUID
DEB8535.HRB750598
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 2384/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.12.2025
Aufhebung
24.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Führen von Gastronomie- und Imbissbetrieben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gastro AT GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Seydi Vakkas Agir, wurde beim Amtsgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 2384/25 beantragt. Zuvor waren mit Beschluss vom 10.12.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die mit Beschluss vom 24.02.2026 aufgehoben wurden. Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 2384/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gastro AT GmbH, H3, 3, 68159 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Seydi Vakkas Agir
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 750598
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Besc…
4 IN 2384/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gastro AT GmbH, H3, 3, 68159 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Seydi Vakkas Agir
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 750598
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 10.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 2384/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gastro AT GmbH, H3, 3, 68159 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Seydi Vakkas Agir
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 750598
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag d…
4 IN 2384/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Gastro AT GmbH, H3, 3, 68159 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Seydi Vakkas Agir
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 750598
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 24.02.2026
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