Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 116801
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gastrobetrieb Arcobaleno UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nettegasse 29, 50259 Pulheim
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 116801
EUID
DER3306.HRB116801
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 33/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Nowak
Adresse
Friesenplatz 17 a, 50672 Köln
Telefon
02238/8458851
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.03.2025 , 14:09 Uhr
Eröffnung
01.08.2025 , 08:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.09.2025
Berichtstermin
22.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Gastronomiebetrieb
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gastrobetrieb Arcobaleno UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.08.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 04.02.2025. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Nowak ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.09.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.10.2025, an dem auch Widerspruchsmöglichkeiten bestehen. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 28.03.2025 angeordnet worden. Spätestens ab dem 02.10.2025 werden die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 33/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116801 eingetragenen Gastrobetrieb Arcobaleno UG (haftungsbeschränkt), Nettegasse 29, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gani Rama, Nettegas…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 33/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116801 eingetragenen Gastrobetrieb Arcobaleno UG (haftungsbeschränkt), Nettegasse 29, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gani Rama, Nettegasse 29, 50259 Pulheim
ist am 21.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70d IN 33/25
Amtsgericht Köln, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 33/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116801 eingetragenen Gastrobetrieb Arcobaleno UG (haftungsbeschränkt), Nettegasse 29, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gani Rama, Nettegasse 29, 50259 Pulheim
Geschäftszweig:…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 33/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116801 eingetragenen Gastrobetrieb Arcobaleno UG (haftungsbeschränkt), Nettegasse 29, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gani Rama, Nettegasse 29, 50259 Pulheim
Geschäftszweig: der Gastronomiebetrieb
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 08:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Nowak, Friesenplatz 17 a, 50672 Köln, Telefon: 02238/8458851, Fax: 02238 8458852.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 33/25
Amtsgericht Köln, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 33/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116801 eingetragenen Gastrobetrieb Arcobaleno UG (haftungsbeschränkt), Nettegasse 29, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gani Rama, Nettegas…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 33/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 116801 eingetragenen Gastrobetrieb Arcobaleno UG (haftungsbeschränkt), Nettegasse 29, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gani Rama, Nettegasse 29, 50259 Pulheim
Geschäftszweig: der Gastronomiebetrieb
ist am 28.03.2025, um 14:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Nowak, Friesenplatz 17 a, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 33/25
Amtsgericht Köln, 28.03.2025
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