Errichtung sowie das Halten, Verwalten, Vermieten, Verpachten oder sonstiges Fruchtziehen von gastronomischen Einrichtungen, Freizeitanlagen, mobiler Verkaufsstände und Kiosken; im weiteren Handel mit Waren aller Art - ausgenommen erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtiger Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastRoland UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Blankenburg (Harz) befindet sich im Antragsverfahren. Das Amtsgericht Stendal ist für die Handelsregistereintragung (HRB 29154) zuständig, während das Verfahren beim Amtsgericht Magdeburg unter dem Aktenzeichen 340 IN 192/26 (381) läuft. Heute, am 24.06.2026, ist um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragsgegnerin sind jegliche Verfügungen über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Weimann bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 24.06.2026 hat das Amtsgericht Magdeburg im Antragsverfahren über das Vermögen der GastRoland UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet und der Antragsgegnerin Verfügungen über Bankkonten untersagt. Rechtsanwältin Sandra Weimann ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin beste…
Am 24.06.2026 hat das Amtsgericht Magdeburg im Antragsverfahren über das Vermögen der GastRoland UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet und der Antragsgegnerin Verfügungen über Bankkonten untersagt. Rechtsanwältin Sandra Weimann ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Sandra Weimann bleibt Insolvenzverwalterin. Das Verfahren wird mündlich geführt. Die Forderungsanmeldefrist endet am 08.10.2026. Eine Gläubigerversammlung findet am 05.11.2026 statt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Prüfung angemeldeter Forderungen beschlossen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az. 340 IN 192/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GastRoland UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-August-Straße 1, 38889 Blankenburg (Harz), Errichtung sowie das Halten, Verwalten, Vermieten, Verpachten oder sonstiges Fruchtziehen von gastronomischen Einrichtungen, Freizeitanlagen, mobiler V…
Az. 340 IN 192/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GastRoland UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-August-Straße 1, 38889 Blankenburg (Harz), Errichtung sowie das Halten, Verwalten, Vermieten, Verpachten oder sonstiges Fruchtziehen von gastronomischen Einrichtungen, Freizeitanlagen, mobiler Verkaufsstände und Kiosken; im weiteren Handel mit Waren aller Art ausgenommen erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtiger Waren. (AG Stendal, HRB 29154), vertr. d.: Bernd Roland, Friedrich-August-Straße 1, 38889 Blankenburg (Harz), (Geschäftsführer), ist heute um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragsgegnerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Weimann, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Winckelmannstr. 24, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/50969990, Fax: 0391/509699929, E-Mail: magdeburg@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden.- Amtsgericht Magdeburg, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.09.2026 um 08:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der GastRoland UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-August-Straße 1, 38889 Blankenburg (Harz), Errichtung sowie das Halten, Verwalten, Vermieten, Verpachten oder sonstiges Fruchtziehen von gastronomischen Einric…
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.09.2026 um 08:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der GastRoland UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-August-Straße 1, 38889 Blankenburg (Harz), Errichtung sowie das Halten, Verwalten, Vermieten, Verpachten oder sonstiges Fruchtziehen von gastronomischen Einrichtungen, Freizeitanlagen, mobiler Verkaufsstände und Kiosken; im weiteren Handel mit Waren aller Art ausgenommen erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtiger Waren. (AG Stendal, HRB 29154), vertreten durch: Bernd Roland, Friedrich-August-Straße 1, 38889 Blankenburg (Harz), (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Weimann, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Winckelmannstr. 24, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/50969990, Fax: 0391/509699929, E-Mail: magdeburg@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 08.10.2026. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 05.11.2026, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 192/26 (381) - (01.09.2026)
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