Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gastroleben Events & More GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Graf-Adolf-Straße 41, 40210 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 99990
EUID
DER1101.HRB99990
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 6/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Georg Faude
Adresse
Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2025 , 09:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.07.2025
Berichtstermin
03.08.2025
Prüfungstermin
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Personaldienstleitungen, Personalvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und Beratung in diesem Bereich, Managementdienstleistungen und -beratungen für Unternehmen, Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen und Caterings sowie der Betrieb und der Erwerb von Gastronomie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gastroleben Events & More GmbH ist am 01.06.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 503 IN 6/25, 503 IN 70/25, 503 IN 246/24 und 503 IN 35/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Faude ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.07.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 03.08.2025 angesetzt. Am 24.06.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen, wobei der Prüfungsstichtag für diese Nachtragsforderungen der 15.04.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99990 eingetragenen Gastroleben Events & More GmbH, Graf-Adolf-Straße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Alexander Sc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99990 eingetragenen Gastroleben Events & More GmbH, Graf-Adolf-Straße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Alexander Schulz und Herrn Pierre Krekel,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
503 IN 6/25
Amtsgericht Düsseldorf, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/25
503 IN 6/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99990 eingetragenen Gastroleben Events & More GmbH, Graf-Adolf-Straße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Krekel,
wird wegen Zahlungs…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/25
503 IN 6/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99990 eingetragenen Gastroleben Events & More GmbH, Graf-Adolf-Straße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Krekel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2025, um 09:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 503 IN 6/25 und 503 IN 70/25, 503 IN 246/24 und 503 IN 35/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Düsseldorf, 01.06.2025
Amtsgericht
Pollmächer
Richter am Amtsgericht
503 IN 6/25
Düsseldorf, 01.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99990 eingetragenen Gastroleben Events & More GmbH, Graf-Adolf-Straße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Alexander Sc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 6/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99990 eingetragenen Gastroleben Events & More GmbH, Graf-Adolf-Straße 41, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Alexander Schulz und Herrn Pierre Krekel,
ist am 24.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
503 IN 6/25
Amtsgericht Düsseldorf, 02.07.2025
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