Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 216346
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gaststätte Reinecke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 216346
EUID
DEP2305.HRB216346
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
01.10.2025 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gaststätte Reinecke GmbH, ansässig in Barsinsbergen, ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung anberaumt. Der Termin findet am 01.10.2025 um 09:30 Uhr im Saal 114 des Amtsgerichts Hameln statt. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, konkret die Abgeltung der Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Geschäftsführerin im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs in Höhe von 2.000,00 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36 IN 7/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gaststätte Reinecke GmbH, Halbe Straße 3, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 216346), vertr. d.: Friderike Bantelmann, Forellenweg 2 b, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt …
36 IN 7/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gaststätte Reinecke GmbH, Halbe Straße 3, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 216346), vertr. d.: Friderike Bantelmann, Forellenweg 2 b, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 01.10.2025, 09:30 Uhr, Saal 114, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Abgeltung der Ansprüche der Insolvenzmasse gem. § 15 b InsO gegen die Geschäftsführerin gegen Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 2.000,00 € im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 15.09.2025
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