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Insolvenzprofil
GATE Training GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Sportallee 8, 22335 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 129880
EUID
DEK1101.HRB129880
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 93/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin
Adresse
Alstertor 9, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Aus- und Weiterbildung von Luftsicherheits- und sonstigem Sicherheitspersonal, Beratungsleistungen im Bereich Sicherheit, Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und Sicherheitsdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GATE Training GmbH, Hamburg, ist der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin bestellt. Der Prüfungsstichtag für die Forderungen ist der 20.10.2025. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss vom 27.10.2025 festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung, wobei die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen einen Betrag von 2.364.191,10 EUR ausweisen. Zur Verteilung steht ein Betrag von 104.47ng.80 EUR zur Verfügung, nach Abzug der Gerichtskosten, der Vergütung des Insolvenzverwalters sowie der Masseverbindlichkeiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129880 eingetragenen GATE Training GmbH, Sportallee 8, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Peter Ferdinand Fischer und Herrn Christia…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129880 eingetragenen GATE Training GmbH, Sportallee 8, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Peter Ferdinand Fischer und Herrn Christian Scholdei-Kovac
Unternehmensgegenstand: Aus- und Weiterbildung von Luftsicherheits- und sonstigem Sicherheitspersonal sowie Beratungsleistungen im Bereich Sicherheit, Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und Sicherheitsdienstleistungen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 93/20
Amtsgericht Hamburg, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129880 eingetragenen GATE Training GmbH, Sportallee 8, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Scholdei-Kovac, Op de Solt 37, 22391 …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129880 eingetragenen GATE Training GmbH, Sportallee 8, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Scholdei-Kovac, Op de Solt 37, 22391 Hamburg und Herrn Timo Peter Ferdinand Fischer
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.06.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse unter Berücksichtigung der mit Absonderungsrechten belasteten Massegegenstände und einem Kostenbeitrag in Höhe von EUR, der für deren Feststellung in die Masse geflossen ist EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 69 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.08.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 93/20
Amtsgericht Hamburg, 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129880 eingetragenen GATE Training GmbH, Sportallee 8, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Peter Ferdinand Fischer und Herrn Christia…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129880 eingetragenen GATE Training GmbH, Sportallee 8, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Timo Peter Ferdinand Fischer und Herrn Christian Scholdei-Kovac
Unternehmensgegenstand: Aus- und Weiterbildung von Luftsicherheits- und sonstigem Sicherheitspersonal sowie Beratungsleistungen im Bereich Sicherheit, Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung und Sicherheitsdienstleistungen
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 2.364.191,10 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 104.479,80 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO.
67b IN 93/20
Amtsgericht Hamburg, 10.11.2025
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