Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gauss & Gauss GmbH, HRB 29504
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zum Lonnenhohl 1, 44319 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 29504
EUID
DER2402.HRB29504
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 12/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wolfgang Piroth
Adresse
Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund
Telefon
0231/58440419
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.02.2025 , 16:57 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 09:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.05.2025
Berichtstermin
19.06.2025
Prüfungstermin
19.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Sonnenschutzanlagen aller Art, Toren, Rolladen, Wintergärten, Terrassendächer.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gauss & Gauss GmbH wurde am 04.02.2025 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet und Rechtsanwalt Wolfgang Piroth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.04.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Wolfgang Piroth ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 22.05.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.06.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Unterlagen werden ab dem 02.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 12/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29504 eingetragenen Gauss & Gauss GmbH, HRB 29504, Zum Lonnenhohl 1, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Brigitte Gauß,
ist am 14.11.2…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 12/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29504 eingetragenen Gauss & Gauss GmbH, HRB 29504, Zum Lonnenhohl 1, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Brigitte Gauß,
ist am 14.11.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
256 IN 12/25
Amtsgericht Dortmund, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 12/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Gauss & Gauss GmbH, Zum Lonnenhohl 1, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Brgitte Gauß,
Geschäftszweig: Handel mit Sonnenschutzanlagen aller Art, Toren, Rolladen, Wintergärten, Te…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 12/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Gauss & Gauss GmbH, Zum Lonnenhohl 1, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Brgitte Gauß,
Geschäftszweig: Handel mit Sonnenschutzanlagen aller Art, Toren, Rolladen, Wintergärten, Terrassendächer
ist am 04.02.2025, um 16:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 12/25
Amtsgericht Dortmund, 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 12/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29504 eingetragenen Gauss & Gauss GmbH,
HRB 29504, Zum Lonnenhohl 1, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Brgitte Gauß,
wird …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 12/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29504 eingetragenen Gauss & Gauss GmbH,
HRB 29504, Zum Lonnenhohl 1, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Brgitte Gauß,
wird das Rubrum des Beschlusses vom 04.02.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unvollständigkeit dahingehend ergänzt, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29504 eingetragen ist.
256 IN 12/25
Amtsgericht Dortmund, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 12/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29504 eingetragenen Gauss & Gauss GmbH, HRB 29504, Zum Lonnenhohl 1, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Brigitte Gauß,
Geschäftszweig: Handel mit Sonnenschutza…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 12/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29504 eingetragenen Gauss & Gauss GmbH, HRB 29504, Zum Lonnenhohl 1, 44319 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Brigitte Gauß,
Geschäftszweig: Handel mit Sonnenschutzanlagen aller Art, Toren, Rolladen, Wintergärten, Terrassendächer
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 09:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund, Telefon: 0231/58440419, Fax: 023158978972.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
256 IN 12/25
Amtsgericht Dortmund, 01.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.