Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GBA Brandenburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 32766P
EUID
DEG1312.HRB32766P
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 179/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.01.2026
Schlusstermin
24.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBA Brandenburg GmbH ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter Christian Graf Brockdorff hat am 24.11.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet; hierfür ist der Prüfungsstichtag der 20.01.2026. Der verfügbare Massebestand beträgt 21.243,82 EUR, wobei festgestellte Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 126.203,88 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung des Verwalters ist bereits festgesetzt worden. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses findet am 24.06.2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 32766P), Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manon Wenda wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nacht…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 32766P), Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manon Wenda wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 24.06.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2026, 6.60 IN 179/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH, Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, Insolvenzverwalter Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam,
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsda…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH, Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, Insolvenzverwalter Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam,
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.60 IN 179/21, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Der verfügbare Massebestand beträgt 21.243,82 EUR, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 126.203,88 EUR.
Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6.60 IN 179/21, Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 32766P), Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manon Wenda wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 P…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 32766P), Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manon Wenda wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 25.493,44 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 31 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 179/21, Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 32766P), Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manon Wenda
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen V…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 32766P), Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manon Wenda
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 20.01.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 8. Dezember 2025, 6.60 IN 179/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 32766P), Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manon Wenda
hat der Verwalter am 24.11.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GBA Brandenburg GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 32766P), Spittastraße 19, 14770 Brandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Manon Wenda
hat der Verwalter am 24.11.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 8. Dezember 2025, 6.60 IN 179/21
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