Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 85610
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GBL Immobilien Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sandstraße 87, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 85610
EUID
DER1101.HRB85610
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 78/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
21.10.2024 , 09:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.11.2024
Berichtstermin
12.12.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
12.12.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
- der Industrie- und Gewerbebau - der Wohnungsbau - die Immobilienvermarktung - die Immobilien-Planung - die Objektentwicklung - die Sanierung - Service- und Vertrieb - Hoch- und Tiefbau - Fertig- und Systembau sowie alle Tätigkeiten im Immobilien- und Baubereich, welche keiner besonderen Genehmigung bedürfen (keine Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 21.10.2024 um 09:53 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBL Immobilien Bau GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 17.04.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.11.2024 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 28.11.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 12.12.2024 um 11:00 Uhr angesetzt. In diesem Termin soll auch über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung von Grundstücken, beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 78/24
502 IN 78/24
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85610 eingetragenen GBL Immobilien Bau GmbH, Sandstr. 87, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Liuzhao C…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 78/24
502 IN 78/24
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85610 eingetragenen GBL Immobilien Bau GmbH, Sandstr. 87, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Liuzhao Cai,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.10.2024, um 09:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 12.12.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die bestmögliche Veräußerung der Grundstücke der Schuldnerin aus freier Hand, ggf. an besonders Interessierte, ggf. unter Wert.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Düsseldorf, 21.10.2024
Amtsgericht
Hoppach
Richter am Amtsgericht
502 IN 78/24
Düsseldorf, 21.10.2024
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