Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ge-Ma Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Thomashofstr. 15, 52070 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 24153
EUID
DER3101.HRB24153
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 14/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth
Adresse
Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen
Telefon
0241/46308960
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2024 , 11:58 Uhr
Eröffnung
01.03.2024 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.04.2024
Berichtstermin
27.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Reparatur und Instandsetzung von Spindel/Motorspindeln aus CNC Werkzeugmaschinen, die Einzelteil- und Kleinserienfertigung von Fräs- und Drehwerkstücken, sowie der Service, die Wartung und die Instandsetzung von CNC Werkzeugmaschinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, welche dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung und/oder Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ge-Ma Technology GmbH wurde am 29.01.2024 durch das Amtsgericht Aachen eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth bestellt worden. Am 01.03.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist am 01.03.2024 bei Gericht eingegangen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.04.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.05.2024. Die Unterlagen werden ab dem 29.04.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 14/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24153 eingetragenen Ge-Ma Technology GmbH, Thomashofstr. 15, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Noel Maas und Herrn Holger Gerth,
G…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 14/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24153 eingetragenen Ge-Ma Technology GmbH, Thomashofstr. 15, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Noel Maas und Herrn Holger Gerth,
Geschäftszweig: Reparatur und Instadsetzung von Spindel/Motorspindeln aus CNC u.a.
ist am 29.01.2024, um 11:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 14/24
Amtsgericht Aachen, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24153 eingetragenen Ge-Ma Technology GmbH, Thomashofstr. 15, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Noel Maas, und den Gesellschafter Herrn Holge…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 14/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24153 eingetragenen Ge-Ma Technology GmbH, Thomashofstr. 15, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Noel Maas, und den Gesellschafter Herrn Holger Gerth,
ist am 01.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 14/24
Amtsgericht Aachen, 05.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24153 eingetragenen Ge-Ma Technology GmbH, Thomashofstr. 15, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Noel Maas und Herrn Holger Gerth,
Geschäftszweig: Reparatur und Instand…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 14/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24153 eingetragenen Ge-Ma Technology GmbH, Thomashofstr. 15, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Noel Maas und Herrn Holger Gerth,
Geschäftszweig: Reparatur und Instandsetzung von Spindel/Motorspindeln aus CNC Werkzeugmaschinen u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen, Telefon: 0241/46308960, Fax: 024146308961.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 14/24
Amtsgericht Aachen, 01.03.2024
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