Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GEBE-Montagebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bennostraße 31, 52134 Herzogenrath
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 8761
EUID
DER3101.HRB8761
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 125/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Kristina Wessing
Rolle
Sachwalterin
Adresse
Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen
Telefon
0049 221 9922300
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 10:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.10.2025
Berichtstermin
19.11.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
19.11.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Herstellung und die Montage von Stahlbau sowie sämtlichen artverwandten Dienst- und Werkleistungen. Des weiteren umfasst der Unternehmensgegenstand die Gestellung von Personal im Rahmen der Auftragsabwicklung; die Gesellschaft Ist im Bereich der Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes tätig. Im Rahmen dieses Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland zu beteiligen, diese zu übernehmen, zu pachten, für diese die Geschäfte zu führen, sie zu erwerben oder Zweigniederlassungen zu errichten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Abschluss aller Geschäfte, die den Zweck des Unternehmens zu fördern geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 01.09.2025 um 10:22 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEBE-Montagebau GmbH eröffnet. Das Verfahren wird aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 18.06.2025 durchgeführt. Es ist Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht der Sachwalterin verwaltet. Zur Sachwalterin ist Kristina Wessing ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2025 bei der Sachwalterin anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 19.11.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Person der Sachwalterin, die Einsetzung des Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensgegenstände beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 31.10.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 125/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8761 eingetragenen GEBE-Montagebau GmbH, Bennostr. 31, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jozef Beckers,
Geschäftszweig: Herstellung und Montage von Stahlbau u.…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 125/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8761 eingetragenen GEBE-Montagebau GmbH, Bennostr. 31, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jozef Beckers,
Geschäftszweig: Herstellung und Montage von Stahlbau u.a.
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 10:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 18.06.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Kristina Wessing, Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen , Tel. Nr.0049 221 9922300 , Fax Nr. 004022199223035.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 19.11.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 niedergelegt.
Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 125/25
Aachen, 01.09.2025
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