Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Neapco Europe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Henry-Ford-Str. 1, 52351 Düren
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 5940
EUID
DER3103.HRB5940
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 117/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth
Rolle
Sachwalter
Adresse
Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen
Telefon
0241/46308960
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 09:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.10.2025
Berichtstermin
27.11.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung, der Vertrieb und der Verkauf von Antriebssystemen aller Art einschließlich (nicht abschließend), Antriebswellen, Steckachsen, Differentiale, Aluminiumdruckguss, Stahlfedern, Naben mit Ringlagern und andere Produkte einschließlich ihrer Komponenten, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 01.09.2025 um 09:53 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neapco Europe GmbH, Düren, eröffnet. Das Verfahren wird in Eigenverwaltung geführt, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Der Antrag auf Eröffnung ist am 23.06.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt, bestehend aus Vertretern der Hirschvogel Umformtechnik GmbH, Atradius Crédito y Caución S.A., der Bundesagentur für Arbeit sowie Arbeitnehmervertretern. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 27.11.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem die Person des Sachwalters bestätigt und der Gläubigerausschuss bestellt werden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 10.11.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 117/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5940 eingetragenen Neapco Europe GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 52351 Düren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Lamberty und Herrn Dr. Jürgen Liermann,
Geschäftszweig: Planung, Entw…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 117/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 5940 eingetragenen Neapco Europe GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 52351 Düren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Lamberty und Herrn Dr. Jürgen Liermann,
Geschäftszweig: Planung, Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung, Vertrieb und Verkauf von Antriebssystemen aller Art
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2025, um 09:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 23.06.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen , Tel. Nr.0241/46308960 , Fax Nr. 024146308961.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 23.06.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Hirschvogel Umformtechnik GmbH, Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße 6, 8692 Denklingen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bauer und Herrn Dr. Wollbrink;
- Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, vertreten durch Herrn Rolf Breuer, Opladener Straße 14, 50679 Köln;
- Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Geschäftsführer des operativen Service der Agentur für Arbeit Aachen/Düren, diese vertreten durch die Erste Fachkraft für Insolvenzgeldrefinanzierungen Frau Petra Müller, Bonner Straße 351, 50858 Köln;
- Herrn Jürgen Müller, Henry-Ford-Straße 1, 52351 Düren, für die Arbeitnehmer;
- Herrn Martin Peters, IG Metall Düren-Stolberg, Zweifaller Straße 30, 52222 Stolberg.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 27.11.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 117/25
Aachen, 01.09.2025
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