Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 11622
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Insolvenzprofil
Gebhardt Sanitär & Heizungsbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lemgoweg 1, 59494 Soest
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 11622
EUID
DER1901.HRB11622
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 60/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Liquidator Hans-Jürgen Hatkemper
Rolle
Liquidator
Adresse
Lemgoweg 1, 59494 Soest
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Heizungs- und Sanitärinstallation; Handel mit Wirtschaftsgütern der Branche
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebhardt Sanitär & Heizungsbau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Soest ist mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO). Zuvor fand im Rahmen des Verfahrens die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen statt, wobei der Prüfungsstichtag auf den 12.11.2025 festgesetzt war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 60/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11622 eingetragenen Gebhardt Sanitär & Heizungsbau UG
(haftungsbeschränkt), Lemgoweg 1, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Jürgen Hatkemper, Lemgowe…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 60/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11622 eingetragenen Gebhardt Sanitär & Heizungsbau UG
(haftungsbeschränkt), Lemgoweg 1, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Jürgen Hatkemper, Lemgoweg 1, 59494 Soest
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.
10 IN 60/22
Amtsgericht Arnsberg, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 60/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11622 eingetragenen Gebhardt Sanitär & Heizungsbau UG
(haftungsbeschränkt), Lemgoweg 1, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Jürgen Hatkemper, Lemg…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 60/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 11622 eingetragenen Gebhardt Sanitär & Heizungsbau UG
(haftungsbeschränkt), Lemgoweg 1, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Jürgen Hatkemper, Lemgoweg 1, 59494 Soest
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 60/22
Amtsgericht Arnsberg, 15.10.2025
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