Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebr. Ney Unternehmensberatung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Im Lihr 1, 66687 Wadern
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 63037
EUID
DEV1109.HRB63037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
106 IN 39/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
08.08.2024 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung von Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Ney Unternehmensberatung GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken hat einen Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bestimmt. Der Termin findet am 08.08.2024 um 09:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, statt. Gegenstand der Beschlussfassung ist der Abschluss eines Vergleichs gemäß einem Schreiben des Rechtsanwalts Justizrat Günter Staab vom 06.06.2024. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger an der Versammlung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 39/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 63037 eingetragenen Gebr. Ney Unternehmensberatung GmbH, Im Lihr 1, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 39/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 63037 eingetragenen Gebr. Ney Unternehmensberatung GmbH, Im Lihr 1, 66687 Wadern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Ney, und Herrn Stefan Ney,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss des Vergleichs gemäß dem beigefügten Schreiben des Rechtsanwalts Justizrat Günter Staab vom 06.06.2024 , bestimmt auf
Donnerstag, 08.08.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 39/21
Amtsgericht Saarbrücken, 09.07.2024
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