Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebr. Storck Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 12346
EUID
DER1202.HRB12346
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 41/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Prof. Dr. Manfred Hunkemöller
Rolle
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Adresse
Kettelerweg 18, 44141 Dortmund
Termine & Fristen
Frist zur Kostenvorschusszahlung
28.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Storck Beteiligungs GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken (§§ 207, 54 InsO). Daher wird das Verfahren mangels Masse eingestellt, sofern bis zum 28.09.2026 kein Kostenvorschuss in Höhe von 1.200,00 EUR bei der Zahlstelle Duisburg eingezahlt wird. Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Storck Beteiligungs GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 64 IN 41/22 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12346 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Prof. Dr. Manfred Hunkemöller vertreten. Die Re…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Storck Beteiligungs GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 64 IN 41/22 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12346 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Prof. Dr. Manfred Hunkemöller vertreten. Die Rechtsanwälte Schüttners Hug & Partner MBB sind als Verfahrensbevollmächtigte bestellt. Zunächst wurde vom Gericht festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Es wurde eine Frist bis zum 28.09.2026 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 1.200,00 EUR bei der Zahlstelle Duisburg zu hinterlegen, andernfalls würde das Verfahren mangels Masse eingestellt. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 2.180.471,31 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR), da restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12346 eingetragenen Gebr. Storck Beteiligungs GmbH, Duisbsurger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Manfred Hunk…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12346 eingetragenen Gebr. Storck Beteiligungs GmbH, Duisbsurger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, Kettelerweg 18, 44141 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schüttners Hug & Partner MBB, Kaiserstraße 21 - 23, 44135 Dortmund
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 28.09.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 200,00 EUR bei der Zahlstelle Duisburg, IBAN DE38350400380580069300 unter Angabe des Verwendungszwecks "Amtsgericht Duisburg 64 IN 41/22" einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
64 IN 41/22
Amtsgericht Duisburg, 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12346 eingetragenen Gebr. Storck Beteiligungs GmbH, Duisbsurger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Prof. Dr. Manfred Hunkemöller,…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 41/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 12346 eingetragenen Gebr. Storck Beteiligungs GmbH, Duisbsurger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Prof. Dr. Manfred Hunkemöller, Kettelerweg 18, 44141 Dortmund
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.180.471,31 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
64 IN 41/22
Amtsgericht Duisburg, 01.09.2026
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