Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebrüder Böckel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 4593
EUID
DEM1405.HRB4593
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
IN 28/13
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm. Frank Mößle
Termine & Fristen
Beschluss Anordnung Nachtragsverteilung
08.12.2025
Antrag Vergütung/Auslagen
28.04.2026
Beschluss Festsetzung Vergütung/Auslagen
21.05.2026
Bekanntmachung Beschluss
29.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Böckel GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag für eine Nachtragsverteilung gestellt. Das Insolvenzgericht hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Böckel GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Klaus Bernd Böckel vertreten. Im Verfahren ist der Dipl.-Kfm. Frank Mößle als Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 21.05.2026 wurde die Nachtragsverteilung angeordnet. Die Vergütung und Aus…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Böckel GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Klaus Bernd Böckel vertreten. Im Verfahren ist der Dipl.-Kfm. Frank Mößle als Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 21.05.2026 wurde die Nachtragsverteilung angeordnet. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für diese Verteilung sind durch Beschluss vom gleichen Tag festgesetzt worden; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen. Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung der Kosten vom 28.04.2026 wurde im Wesentlichen stattgegeben, ein Teilantrag wegen Rundungsfehlern jedoch zurückgewiesen. Die Gläubiger wurden über den Beschluss zur Nachtragsverteilung informiert und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 28/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Böckel GmbH, Schwickartshäuser Str. 23, 63667 Nidda (AG Friedberg (Hessen), HRB 4593), vertr. d.: Klaus Bernd Böckel, Schwickhartshäuser Straße 27, 63667 Nidda, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vo…
62 IN 28/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Böckel GmbH, Schwickartshäuser Str. 23, 63667 Nidda (AG Friedberg (Hessen), HRB 4593), vertr. d.: Klaus Bernd Böckel, Schwickhartshäuser Straße 27, 63667 Nidda, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters (Nachtragsverteilung) Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 28/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Böckel GmbH, Schwickartshäuser Str. 23, 63667 Nidda (AG Friedberg (Hessen), HRB 4593), vertr. d.: Klaus Bernd Böckel, Schwickhartshäuser Straße 27, 63667 Nidda, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Frank M…
62 IN 28/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Böckel GmbH, Schwickartshäuser Str. 23, 63667 Nidda (AG Friedberg (Hessen), HRB 4593), vertr. d.: Klaus Bernd Böckel, Schwickhartshäuser Straße 27, 63667 Nidda, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Frank Mößle für die durch Beschlüsse vom 08.12.2025 und 21.05.2026 angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Im Übrigen wird der Antrag vom 28.04.2026 zurückgewiesen (Rundungsfehler).
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.06.2026
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