Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebrüder Jäger GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Emishalden 1, 88430 Rot an der Rot
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 721073
EUID
DEB8537.HRA721073
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 162/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt Harald Ott
Adresse
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon
0731 97015580
Termine & Fristen
Eröffnung
20.05.2026 , 13:15 Uhr
Berichtstermin
22.06.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.07.2026
Einsicht Forderungsverzeichnis
23.07.2026
Prüfungstermin
06.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Jäger GmbH & Co.KG ist am 20.05.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Herr Betriebswirt Harald Ott bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann elektronisch erfolgen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.07.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 22.06.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg anberaumt. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag ist der 06.08.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 162/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gebrüder Jäger GmbH & Co.KG, Emishalden 1, 88430 Rot, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jäger Verwaltungs-GmbH, Emishalden 1, 88430 Rot an der Rot, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Josef Jäger, Karlheinz Jäger und Martin…
20 IN 162/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gebrüder Jäger GmbH & Co.KG, Emishalden 1, 88430 Rot, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jäger Verwaltungs-GmbH, Emishalden 1, 88430 Rot an der Rot, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Josef Jäger, Karlheinz Jäger und Martin Jäger
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 721073
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Baudenkmalpflege
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 20.05.2026 um 13.15 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Betriebswirt Harald Ott
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: 0731 97015580
Telefax: 0731 97018660
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 22.06.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 06.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 20.05.2026
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