Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 7987
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Insolvenzprofil
Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schacht-Neu-Cöln 52, 45355 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 7987
EUID
DER2503.HRB7987
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 36/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Frankenstr. 362, 45133 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.03.2026 , 14:27 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2026
Berichtstermin
10.08.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
10.08.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Holz-, Metall und Kunststoffbearbeitung sowie Fertigung von Holz-, Metall- und Kunststoff-Bauelementen und deren Montage
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 20.03.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH angeordnet und den Rechtsanwalt Georg F. Kreplin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 23.07.2026. Ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss ist mit den Mitgliedern Sparkasse Essen, W. Damrosch GmbH & Co. KG und Thomas Rustige eingesetzt worden. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 10.08.2026, 11:00 Uhr, im Amtsgericht Essen angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem die Person des Insolvenzverwalters bestätigt und Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen getroffen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 29.07.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 7987 eingetragenen Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH, Schacht-neu-Cöln 52, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ma…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 36/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 7987 eingetragenen Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH, Schacht-neu-Cöln 52, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller, Schacht-Neu-Cöln 52, 45355 Essen
Geschäftszweig: Holz-, Metall und Kunststoffbearbeitung
ist am 20.03.2026, um 14:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 36/26
Amtsgericht Essen, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 36/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 7987 eingetragenen Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH, Schacht-Neu-Cöln 52, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller, Schacht-Neu-Cöln 52, …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 36/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 7987 eingetragenen Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH, Schacht-Neu-Cöln 52, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller, Schacht-Neu-Cöln 52, 45355 Essen
Geschäftszweig: Holz-, Metall und Kunststoffbearbeitung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 25.03.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Sparkasse Essen, III. Hagen 43, 45127 Essen
W. Damrosch GmbH & Co. KG, Zinkstr. 30, 45356 Essen
Thomas Rustige, Schacht-Neu-Cöln 52, 45355 Essen.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 10.08.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
161 IN 36/26
Essen, 01.06.2026
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