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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Handel mit Gegenständen aller Art, insbesondere das Recycling von und der Handel mit Altpapier.
Das Amtsgericht Essen hat am 20.03.2026 um 12:53 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Nyga Recycling GmbH angeordnet. Das Verfahren ist eröffnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Frauke Heier bestellt worden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 8023 eingetragen. Der Geschäftszweig umfasst den Handel mit Gegenständen aller Art, insbesondere das Recycling von und der Handel mit Altpapier. Die gesetzlich vertretungsberechtigte Person ist der Geschäftsführer Herr Roland Nyga. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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