Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRA 19502
EUID
DEH1101.HRA19502
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 82/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.09.2025
Schlusstermin
21.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 25.09.2025. Im weiteren Verlauf wurde das mündliche Verfahren aufgehoben und die Vergütung sowie Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Malte Köster festgesetzt, wobei eine Masse von 978.281,40 EUR als Berechnungsgrundlage diente. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 21.01.2026. Ein Antrag auf gerichtliche Genehmigung zur Durchführung der Schlussverteilung liegt vor, wobei ein verfügbarer Massebestand von 858.777,83 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 11.692.238,30 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockeme…
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockeme…
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockeme…
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss gem. Beschluss vom 23.11.2022
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 978.281,40 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Zusätzlich zu seiner Regelvergütung macht der Insolvenzverwalter vorliegend für seine über das Normalmaß hinausgehende Tätigkeit einen Zuschlag in Höhe von 35 % geltend. Zeitlich nimmt er Abschlag in Höhe von 5 % vor, da er in diesem Verfahren bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt gewesen ist.
Grundsätzlich sind die Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen, Zuschläge können unter Würdigung der Tätigkeit gewährt werden.
In seinem Antrag vom 02.10.2025 hat der Insolvenzverwalter ausführlich und nachvollziehbar dargelegt, dass er in dieser Sache insbesondere mit der Abwicklung des vorinsolvenzlich abgeschlossenen Unternehmenskaufvertrages in erheblichem Maße mit der Angelegenheit befasst gewesen ist. Der begehrte Zuschlag wird im oberen Rahmen als angemessen, aber auch ausreichend angesehen.
Unter Berücksichtigung, dass der Insolvenzverwalter im vorliegenden Verfahren auch als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig gewesen ist, ist nach Ansicht des Gerichts ein Abschlag auf die Regelvergütung vorzunehmen.
Ein solcher Abschlag ist vorzunehmen, wenn die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters, etwa durch die Sicherung und Ermittlung der Vermögensverhältnisse und Feststellung der Gläubiger und Schuldner, die Arbeit des endgültigen Insolvenzverwalters erleichtert hat. (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011, IX ZB 143/08, BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, IX ZB 249/04).
Nach Auffassung des Gerichts hat der Insolvenzverwalter im vorläufigen Insolvenzverfahren Tätigkeiten ausgeübt, durch welche einige reguläre Aufgaben des Insolvenzverwalters weniger aufwendig waren und dem Insolvenzverwalter die Arbeit in bestimmten Bereichen erheblich erleichtert wurde.
Die Grundlagen für einen Abschlag liegen nach hiesiger Auffassung im vorliegenden Verfahren damit vor. Dem durch den Insolvenzverwalter vorgenommene Abschlag in Höhe von 5 % auf die Regelvergütung wird gefolgt.
Insgesamt werden für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters in diesem Verfahren Zuschläge von 30 % anerkannt. Die Festsetzung der Vergütung soll sich jedoch nicht auf die Addition der einzelnen Zuschläge beschränken. Es ist vielmehr eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Entsprechend dem Umfang des Verfahrens erscheinen Gesamtzuschläge von pauschal 30 % angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 112,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 40 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockeme…
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 21.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockeme…
11 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Thiele GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen (AG Bremen, HRA 19502), vertr. d.: 1. GEBRÜDER THIELE GMBH, Schönebecker Kirchweg 45, 28757 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Hockemeyer, Holthorster Weg 27, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer),
soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 858.777,83 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 11.692.238,30 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 82/20.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.