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Insolvenzprofil
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Der Vertrieb und die Herstellung sowie die Vermietung von Gerätekonstruktionen und Maschinenteilen und sonstigen Bedarfsgegenständen für das Baugewerbe.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GECO Gesellschaft für Gerätekonstruktionen mit beschränkter Haftung, Ketsch, ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Günther Dossinger vertreten. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Für die Tabellenblattnummer 44 wurde eine Widerspruchsfrist bis zum 04.06.2025 gesetzt. Für die Tabellenblattnummer 45 endet die Widerspruchsfrist am 15.06.2026. Beteiligte können der Forderungsanmeldung innerhalb dieser Fristen schriftlich beim Insolvenzgericht widersprechen. Ein einfacher E-Mail-Widerspruch ist unwirksam. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Die Forderungstabellen und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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Originalbekanntmachung
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